Auswahl / Begünstigte der Aktion
Wir möchten ausdrücklich darauf aufmerksam machen, dass einzig und alleine das Sozialamt der Stadt St. Gallen für die Auswahl der begünstigten Kinder zuständig ist.
Der Verein, der Vorstand oder die Mitglieder des Vereins haben weder Kenntnis über das Auswahlverfahren, die Kriterien oder die Beweggründe, die zur Auswahl führen, noch können sie dieses Verfahren in irgendeiner Form beeinflussen.
Es können zu diesem Zeitpunkt leider keine Anfragen von Bedürftigen beantwortet werden, die direkt an den Verein gerichtet werden.
Der Verein, der Vorstand oder die Mitglieder des Vereins haben weder Kenntnis über das Auswahlverfahren, die Kriterien oder die Beweggründe, die zur Auswahl führen, noch können sie dieses Verfahren in irgendeiner Form beeinflussen.
Es können zu diesem Zeitpunkt leider keine Anfragen von Bedürftigen beantwortet werden, die direkt an den Verein gerichtet werden.

